Informationen zur Wahl

Wer darf wählen?

Alle Jugendliche, die zum Wahlzeitpunkt zwischen 12 und 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Erlangen haben, dürfen wählen und ihre Stimmen abgeben. Jede(r), die/der wahlberechtigt ist, erhält Ende Juli/Anfang August 2020 von Oberbürgermeister Dr. Florian Janik einen Brief, in dem er auf die Wahl aufmerksam macht und ermuntert, sich als Kandidatin oder Kandidat aufzustellen. 

Wie findet die Wahl statt?

In diesem Jahr wird wegen der Corona-Pandemie die Wahl nur als Onlinewahl durchgeführt.

Hierfür bekommen alle wahlberechtigten Jugendlichen Mitte Oktober in einem Brief den Code mitgeteilt, mit dem können die Stimmen in der Wahlwoche abgegeben werden. Der Brief enthält zudem eine Übersicht über alle zur Wahl stehenden Jugendlichen.

Da das Jugendparlament aus 15 Mitgliedern besteht, können bis zu 15 Stimmen abgegeben werden. Dabei können einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen erhalten. Mehr als insgesamt 15 Stimmen dürfen jedoch nicht vergeben werden. Wer weniger als 15 Stimmen vergeben möchte, kann das natürlich auch tun.

Wie kann ich mitmachen?

Auch hier gilt: Zur Wahl stellen können sich alle Erlanger Jugendlichen, die zum Wahlzeitpunkt zwischen 12 und 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Erlangen haben.

 

Die Kandidatur muss der Stadt mit dem Nominierungszettel mitgeteilt werden. Der Nominierungszettel ist hier zu finden. Abgeben werden kann er im Rathaus (in den Briefkasten werfen), per Post (Stadt Erlangen, Jugendparlament, 91051 Erlangen) oder per E-Mail (jugendparlament@stadt.erlangen.de). Das ist bis zum 25. September möglich.

 

 

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